07.06.03.15 (Berlin/Brandenburg) Organisation von Inbetriebnahme- und Servicearbeiten
- Laufende Nr
- 446
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.06
- SYS_3
- 07.06.03
- SYS_4
- 07.06.03.15
- ORGEINHEIT
- Außerbetriebliche Dienstleistung
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Inberiebnahme/Service
- ERAAA
- Organisation von Inbetriebnahme- und Servicearbeiten
- Tarifgebiet
- Berlin/Brandenburg
- BAY
- BER
- BRB
- E 11
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Koordinieren und Durchführen von technischen Lösungen
Sicherstellen der technisch einwandfreien und wirtschaftlichen Durchführung der Inbetriebnahme- und Servicearbeiten. Störungen analysieren und Abhilfemaßnahmen festlegen. Termine der Inbetriebnahme- und Servicearbeiten mit Bauleiter, Projektleiter, Vertrieb und Kunden abstimmen und deren Einhaltung überwachen. Technische Problemlösungen vorschlagen und mit Kunden und anderen Gewerken abstimmen. Bei drohendem Terminverzug oder technischen Mängeln Maßnahmen zur Einhaltung des Terminplanes bzw.
zur Sicherstellung der technischen Anforderungen erarbeiten und mit den Beteiligten (z.B. Kunden, andere Gewerke, Vertrieb) auch bei gegensätzlichen Interessen verhandeln. Mehr- und Minderleistungen erfassen, bewerten, mit Kunden abstimmen und über Anerkennung verhandeln. Abnehmen von Anlagen / Systemen, Liefer- und Leistungsabweichungen beheben lassen. Anlagen, Systeme etc. an Kunden übergeben und Übergabe dokumentieren.
Kunden in Service- und Inbetriebnahmefragen beraten
Im Gewährleistungsfall die Ursachen klären, den Schadens-/ Reparaturumfang ermitteln und eine Gewährleistungs- empfehlung zur Entscheidung weiterleiten. Maßnahmen planen und umsetzen, die die Verfügbarkeit der Anlage und die Präsenz des Servicepersonals im Störungsfall innerhalb der vertraglichen Zeiträume / Fristen sicherstellen und Ersatzteile disponieren.
Erstellen von Dokumentationen
Anlagen- und Systemdokumentation sowie die dazugehörigen Unterlagen (z. B. Prüflisten, Statistiken, Fehlerprotokolle) erstellen. Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien einhalten bzw. deren Einhaltung sicherstellen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeiter - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.